AGB's
AGB’S
- Geltungsbereich/Vertragsinhalt
Die vorliegende „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen:
Stefanie Prömper, mobile Hundeschule/Hundephysiotherapie „Rur-Fellnasen“
(im folgenden als „Trainerin“ bezeichnet)
und dem/der Auftragsgeber/Kursteilnehmer/Seminarteilnehmer
(im folgenden als Halter bezeichnet).
Die Trainerin erbring sämtliche Angebote der Hundeschule/Hundephysiotherapie auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Das Leistungsangebot wird von der Trainerin auf ihrer Webseite (www.rur-fellnasen.de) und/oder auf den von ihr anderweitig genutzten Medien bekannt gegeben.
Die Trainerin behält sich die federzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung/Anmeldung geltende Fassung, welche auf der o.g. Internetpräsenz veröffentlicht ist.
Es werden dem Halter Hilfestellungen und mögliche Vorgehensweisen bei der Erziehung, Problemlösung etc. angeboten.
Die Umsetzung und Anwendung erfolgen freiwillig und auf eigenes Risiko, nach Ermessen des Halters.
2. Vertragsabschluss
a)
Für Erstgespräch/Einzeltraining/Physiotherapie:
Mit der Bitte um Terminvereinbarung bietet der Halter der Trainerin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Durch die Rückbestätigung der Trainerin als verbindliche Terminvereinbarung kommt der Vertrag bindend zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
Mit Vertragsabschluss werden die gesamten AGB anerkannt.
b)
Für Mantrailing/Kurse/Seminare (im folgenden „Kurs“ genannt):
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Halter der Trainerin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Er erhält im Anschluss durch die Trainerin eine Teilnahmeerklärung u.a. mit den Zahlungsinformationen. Hiermit kommt der Vertrag grundsätzlich bindend zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
Sofern die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Plätze nach Reihenfolge der Anmeldung und Zahlung vergeben.
Mit Vertagsabschluss werden die gesamten AGB anerkannt.
3. Vergütung
a)
Für Erstgespräch/Einzeltraining/Physiotherapie:
Der Halter informiert sich vor Terminvereinbarung selbständig über die aktuellen Preise und Zahlungsbedingungen. Mit Vertragsabschluss hat er diese automatisch anerkannt. Die Zahlung ist nach Erbringung der Dienstleistung am Ende eines jeweiligen Termine sofort in einer Summe in bar fällig.
b)
Für Mantrailing/Kurse/Seminare (im folgenden „Kurs“ genannt):
Die Höhe der Teilnahmegebühr ist in der jeweiligen Beschreibung des Kurses angegeben. Weitere Kosten, als die dort aufgeführte Gebühr, entstehen dem Halter nicht.
Die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs ist vor Beginn des Kurses bis zur genannten Frist in der Teilnahmeerklärung auf der dort genannten Bankverbindung zu überweisen.
4. Rücktritt
Für Erstgespräch/Einzeltraining/Physiotherapie:
a)
Durch den Halter:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden. Andernfalls ist die Vergütung für den Termin in voller Höhe zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen oder bei Vereinbarung eines Ausweichtermins kann der Termin ohne anfallende Kosten verschoben bzw. Abgesagt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Ausweichtermin.
Absagen bzw. Terminverschiebungen erfolgen ausschliesslich im persönlichen Gespräch/Telefonat per Mail oder WhatsApp Nachricht. Der Halter stellt sicher, dass die Absage der Trainerin rechtzeitig zugeht.
Bei Verspätung des Halters oder vorzeitigem Abbruch des vereinbarten Termins durch diesen, erfolgt keine Minderung der Vergütung.
b)
Durch die Trainerin:
Bei Terminabsage durch die Trainerin (z.B. Krankheit/Witterungsbedingungen) ist diese verpflichtet, dem Halter einen Ausweichtermin anzubieten.
Der Halter ist berechtigt, bei Absage durch die Trainerin vom Vertrag zurückzutreten.
Die Trainerin ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls der Halter sich vertragswidrig verhält und/oder das Training gefährdet. Bei Abbruch eines Termins aus diesen Gründen ist die Vergütung in voller Höhe durch den Halter fällig.
Für Mantrailing/Kurse/Seminare:
Durch den Halter:
Der Halter kann vom Kurs zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, bedarf jedoch keiner bestimmten Form.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Trainerin.
Erfolg der Rücktritt vor Beginn des ersten Kurstermins, kann die Trainerin ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:
- ab 3 Wochen vor Beginn des ersten Kurstermins: 50% der Teilnehmergebühr
- ab 1 Woche vor Beginn des ersten Kurstermins: 100% der Teilnehmergebühr
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des ersten Kurstermins oder bricht der Halter, egal zu welchem Zeitpunkt, die Kursteilnahme ab, wird dem Halter die Kursgebühr nicht erstattet.
Bleibt der Halter dem Kurs ohne jegliche Erklärung fern, stellt dies kein Rücktritt dar.
b)
Durch die Trainerin:
Die Trainerin ist jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten falls sich der Halter vertragswidrig verhält und/oder das Ziel des Kurses gefährdet. Sie kann den Halter dann von der weiteren Teilnahme ausschliessen. In diesem Fall hat der Halter die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen, bzw. Wird ihm nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Die Trainerin kann den gesamten Kurs kurzfristig, ohne weiteren Nachweis, aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt vor dem ersten Kurstermin absagen. Bereits geleistet Teilnahmegebühren werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Die Trainerin kann ebenfalls kurzfristig, ohne weiteren Nachweis, einzelne Kurstermine aus organisatorischen Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung) oder aus Gründen höherer Gewalt, absagen. In diesem Fall bemüht sich die Trainerin kurzfristig um einen Ersatztermin. Kann der Halter den Ersatztermin nicht wahrnehmen, erhalt er auf Verlangen eine Erstattung in Höhe des Anteils der Gebühr für den einzelnen Termin an der Gesamtgebühr des Kurses. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.
5. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen für alle Angebote:
Der Halter verpflichtet sich, die Fragen im Erstgespräch wahrheitsgemäß zu beantworten.
Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich gemeldet ist.
Für jeden Hund und den Hundehalter bzw. Hundeführer muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist beim ersten Termin vorzulegen.
Jeder Hund muss ausreichend geimpft sein. Ein aktueller Impfpass ist beim ersten Termin vorzulegen.
Der Halter versichert vor Beginn eines jeden Termins, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Der Halter ist vor Beginn eines jeden Termins verpflichtet, die Trainerin unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität) zu informieren.
Der Halter ist verpflichtet, die Trainerin ebenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
Die Trainerin ist berechtigt:
- läufige Hündinnen,
- Hunde mit ansteckenden Krankheiten,
- Hunde mit Parasitenbefall,
- Hunde mit gesundheitlichen Problemen (auch solche, die während des Termins
auftreten)
- Hunde mit einer Verhaltensauffälligkeit (z.B. Aggressivität)
vom Termin bzw. Der weiteren Teilnahme des Termins auszuschließen.. Etwaige bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden nicht erstattet.
Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb etc.) ist Folge zu leisten.
Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich die Trainerin vor, den Termin auf Kosten des Halters abzubrechen bzw. den Halter, ohne Erstattung der Kosten, vom der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Etwaige Verunreinigungen im Innen- und Außenbereich durch den Hund sind vom Halter zu beseitigen.
6. Haftung für alle Angebote:
Die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitperson während des Trainings entstehen. Auch für Schäden/Verletzungen, die durch Teilnehmende Hunde entstehen, übernimmt Sie keine Haftung.
Eine Haftpflichtversicherung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Trainerin.
Der Halter haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden in vollem Umfang im Rahmen der gesetzlicheren Bestimmungen allein, auch gegenüber Dritten und stellt die Trainerinnen jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme am jeweiligen Angebot frei.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den Halter von dem Haftungsausschluss und den AGB in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko. Der Halter handelt während des gesamten Trainings eigenverantwortlich.
Folgt der Halter im Rahmen des Trainings einer Empfehlung der Trainerin (z.B. den Hund an die Schleppleine zu nehmen etc.) handelt er ebenfalls eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.
Während der gesamten Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird nicht an die Trainerin abgetreten.
7. Erfolgsgarantie:
Für sämtliche Angebote der Trainerin kann keine Erfolgsgarantie abgegeben werden, da der Erfolg erheblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Halters sowie dessen Hund abhängt.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren sollte, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.